Stand: 01.02.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und
Leistungen der Seralex Dienstleistungen & Immobilienservice (Inh. S. Brok) gegenüber
Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB). Abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht
ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen, insbesondere im Bereich
Hausmeisterservice, Grünpflege, Gebäudereinigung, Winterdienst, Malerarbeiten sowie
sonstige damit verbundene Leistungen.
3. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung
oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
4. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Wird der
Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Das Recht zur
außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Eigentümer- oder Verwalterwechsel
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Eigentümer- oder Verwalterwechsel den
bestehenden Vertrag vollständig an den Rechtsnachfolger zu übergeben und diesen
über sämtliche vertraglichen Verpflichtungen zu informieren.
(2) Erfolgt keine ordnungsgemäße Vertragsübernahme, haftet der bisherige
Auftraggeber weiterhin für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen bis zum
Wirksamwerden einer schriftlichen Vertragsübernahmeerklärung durch den
Rechtsnachfolger.
(3) Beide Parteien haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten
zum Monatsende.
(4) Endet der Vertrag innerhalb der Mindestvertragslaufzeit, ist Seralex berechtigt, die
bis zum regulären Vertragsende entgangene Vergütung als pauschalen Schadensersatz
geltend zu machen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Vergütung und Abrechnung
Sofern keine Pauschale vereinbart ist, gilt ein Stundensatz von 55,00 € netto zzgl.
gesetzlicher MwSt. Mindestabnahme 1 Stunde, danach Abrechnung im 30-Minuten-Takt.
Rechnungsstellung erfolgt monatlich pro Objekt. Die vereinbarten Preise bleiben für die
ersten 3 Vertragsjahre fix. Danach erfolgt eine jährliche Preisanpassung von 3 %, sofernkeine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Zuschläge
Für Einsätze außerhalb der regulären Einsatzzeiten (08:00–16:00 Uhr), an
Wochenenden sowie bei Notfällen wird ein Zuschlag von 100 % erhoben. Einsätze an
Sonn- und Feiertagen werden mit 125 % Zuschlag berechnet.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Skonto nur nach
vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen
geltend gemacht werden.
9. Vertragserfüllung, Mängelanzeige und Abnahme
(1) Leistungen gelten als vertragsgerecht erbracht, wenn der Auftraggeber nicht
innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich konkrete Mängel
rügt.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als
abgenommen.
(3) Bei fristgerechter Mängelanzeige steht Seralex ausschließlich das Recht zur
Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu.
(4) Minderungs-, Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- oder Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
10. Leistungsumfang und Material
Leistungsumfang wird objektspezifisch festgelegt. Die Beseitigung üblicher
Abfallmengen ist pauschal mit 25 € zzgl. MwSt. abgedeckt. Außergewöhnliche
Verschmutzungen werden gesondert berechnet. Materialien wie Pflanzen, Samen,
Dünger oder sonstiger Materialeinsatz werden gesondert berechnet.
11. Maßangaben
Vom Auftraggeber bereitgestellte Maß- oder Flächenangaben sind vor
Vertragsabschluss zu prüfen. Abweichungen bis zu 10 % gelten als unerheblich, sofern
keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
12. Winterdienst
Der Winterdienstzeitraum beginnt am 01.11. und endet am 31.03. Es gelten die
örtlichen Satzungen. Eigenständiges Entfernen von Streugut durch Dritte erfolgt auf
eigene Verantwortung.
13. Haftung
(1) Seralex haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf das Zweifache der jährlichen Netto-Vertragssumme begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
14. Preisgleitklausel
Preisanpassungen werden mindestens 2 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich
angekündigt. Erhöht sich der Preis um mehr als 15 %, steht dem Auftraggeber ein
außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Mit Zahlung der Erhöhung gilt diese als Angenommen und Verbindlich.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden
datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG) verarbeitet.
16. Verschwiegenheit und Geheimhaltung
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit
erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt unbefristet über die Beendigung des
Vertragsverhältnisses hinaus.
(3) Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, soweit dies
zwingend zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, Vertragsinhalte,
Preisvereinbarungen sowie interne Kalkulationsgrundlagen von Seralex nicht an Dritte
weiterzugeben.
(5) Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht wird eine Vertragsstrafe
in Höhe von 5.000,00 € je Einzelfall fällig. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
17. Verbraucher- und Unternehmerverträge
Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Gesetzliche
Verbraucherrechte, insbesondere Widerrufsrechte, bleiben unberührt.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich
zulässig – der Sitz von Seralex. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für
die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses